Ferien im Wohnwagen und Camper – ein paar Tipps
Im Wohnmobil oder mit dem Caravan unterwegs zu sein, bedeutet für viele Freiheit pur. Verständlich, denn das eigene Ferienhäuschen ist immer mit dabei und man parkiert es da, wo die Aussicht und die Umgebung am schönsten sind. Falls Sie auch zu den Ferien-Cruisern gehören oder es werden wollen, finden Sie gleich ein paar interessante Fakten und Tipps.

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Reisen im Camping-Bus und Co. boomen weiter
Die aktuellen Reisebeschränkungen aufgrund der Pandemie bescheren der Campingszene eine enorme Nachfrage. Mit der eigenen rollenden Unterkunft den Einschränkungen quasi davon zu fahren, ist für Freunde des individuellen Reisens ein kleiner Lichtblick zwischendurch. Aber schon vor Corona stieg die Zahl der eingelösten Fahrzeuge kontinuierlich seit dem Jahr 2000. Damals waren es noch knapp 23 000, heute sind es über 71 000. Alleine unterwegs sein werden Sie also nicht.
Mieten oder kaufen?
Wenn Sie das erste Mal im Camper oder Wohnwagen verreisen möchten, empfiehlt sich eine Miete. So können Sie die Grösse, die Aufbauart und die technischen Finessen unterschiedlicher Fahrzeuge erst mal testen und sich später, wenn vom Fieber gepackt, einen Kauf überlegen. Die Mietpreise beginnen auf Online-Vermietungsplattformen und bei Campingfahrzeug-Anbietern etwa bei knapp 100 Franken pro Nacht für einen Wohnwagen oder einfachen Camper in der Nebensaison. In der Hauptsaison steigen die Preise wie das Thermometer und landen dann schon mal bei über 2000 Franken pro Woche.
Wählen Sie am besten ein Mietangebot ohne Kilometerbegrenzung, nicht dass es bei der Fahrzeugrückgabe zu einer teuren Überraschung kommt.
So bleiben Sie sicher unterwegs
Erfreulich ist, dass an nicht einmal 0,3 % aller Unfälle mit Personenschaden Autos mit Wohnanhänger beteiligt sind. Dazu trägt wesentlich die Einhaltung der gebotenen Sicherheitsvorkehrungen und Vorgaben bei – zum Beispiel das richtige Beladen des Caravans. Eine Bilanz, die auf die Lenkenden wie auf die Hersteller ein positives Licht wirft.

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Natürlich müssen Sie, wie bei allen Fahrzeugen, regelmässig die Fahrtüchtigkeit Ihres Wohnwagens überprüfen. Für die Sicherheit des Zugfahrzeugs haftet immer die Lenkerin oder der Lenker. Insbesondere die Lichtanlagen, Verschleisserscheinungen an der Deichsel, der Kuppel und am Stützrad gilt es zu kontrollieren. Ebenso die Sommerreifen, sie müssen nach Gesetz auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6mm tiefe Profilrillen aufweisen. Unsere Empfehlung für eine sichere Fahrt: Sommerreifen bei 3mm, Winterreifen bei 4mm Profiltiefe ersetzen. Auch hier gilt die Faustregel, die Reifen alle sechs Jahre zu ersetzen. Wie alt diese sind, steht in der DOT-Nummer: Beispiel 4120 = Kalenderwoche 41, Jahr 20.
Extra-Verkehrsregeln für Wohnwagen und Wohnmobile
Die Ladung (Kleider, Möbel, Geschirr, elektrische Geräte, Gasflasche etc.) muss für die Fahrt korrekt verteilt und sicher verstaut sein. In Kurven, im Gefälle oder bei Geschwindigkeitsänderungen darf nichts verrutschen. Hierfür leisten zum Beispiel Gummimatten einen wertvollen Dienst. Ein Fahrrad da, ein Kasten Getränkeflaschen dort, und plötzlich ist die Ladung schwerer als erlaubt. Wenn Sie die Gegenstände vor dem Verladen auf die Waage stellen, behalten Sie den Überblick und bleiben im zulässigen, sicheren Rahmen. Als Faustregel bei Wohnwagen gilt, dass das Zugfahrzeug schwerer sein soll als der gezogene Anhänger. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an eine Fachperson.
Personensicherheit
Im Wohnmobil darf man während der Fahrt nur dort sitzen, wo Sicherheitsgurte angebracht sind. Haustiere müssen in gesicherten Transportboxen mitgeführt werden.
Tempolimit
Per Januar 2021 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Anhängern von bisher 80 km/h auf 100 km/h erhöht worden. Dieses Tempo gilt auf Autobahnen und nur für Anhänger, die dafür zugelassen, entsprechend bereift sind und ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Ob Ihr Anhänger die Bedingungen erfüllt, finden Sie anhand der Typengenehmigung im Fahrzeugausweis heraus. Was diese bedeutet, steht im Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatt. Haben Sie dieses nicht zur Hand, können Sie im Onlineverzeichnis www.typenschein.ch nachschauen oder beim Verkäufer des Anhängers nachfragen.
Den Geschwindigkeitsindex für die Reifen finden sie seitlich neben der Dimensionsangabe. Zum Beispiel 155/80R13 84N. F und G sind nicht zulässig, ab J bis N sind 100 km/h möglich.
Fahren Sie durch Frankreich?
Seit 1.1.21 ist dort ein Warnkleber «Toter Winkel» (angles morts) obligatorisch. Und zwar auf allen Fahrzeugen und Gespannen von über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Der Aufkleber muss dreifach angebracht werden: 1. und 2. im ersten Laufmeter von vorne an beiden Seiten (nicht auf Fensterscheiben) auf einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5 m ab Boden, 3. Am Fahrzeugheck.
Fehlt der Kleber bei der Polizeikontrolle, droht eine Busse von 135 Euro.
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Ratgeber Camping-Car und Wohnwagen
Klimabilanz von Reisen mit Wohnmobil und Caravan?
Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) hat in einer Studie von August 2020 typische Campingreisen mit weiteren Verkehrsmittel- und Übernachtungsmöglichkeiten verglichen.